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13 neue Projektvorschläge für das anstehende IPA Programm

Für das im Sommer 2024 startende IPA Programm stehen 13 neue Projektvorschläge seitens der Partnerfirmen zur Verfügung. Einsehbar unter: ipa.fh-rosenheim.de/category/ipa24-2022

 
 
Allgemeine Rahmenbedingungen für Unternehmen
  • Die Teilnahme ist allen in- und ausländischen Unternehmen und Institutionen, unabhängig von Größe und Mitarbeiterzahl, möglich.
  • Die Bewerbung erfolgt durch die Einreichung einer Projektskizze (etwa eine DIN A4 Seite) an den IPA-Koordinator der Hochschule Rosenheim (bitte den Meldeschluss beachten!). Sämtliche Projektskizzen werden den Studierenden auf der IPA-Webseite zugänglich gemacht.
  • Alle an IPA beteiligten Unternehmen erläutern den Studierenden im Rahmen einer „Projektpräsentation“ ihre Projekte.
  • Anhand der eingegangenen Bewerbungsschreiben interessierter Studierender, wird eine Vorauswahl getroffen. Der festgelegte Personenkreis wird von den Unternehmen zu einer Auswahlveranstaltung an der Hochschule Rosenheim eingeladen. Im Anschluss wird über die endgültige Zulassung der Studierenden abgestimmt, die Teams gebildet und das Ergebnis den Bewerbern mitgeteilt.
  • Zwischen Unternehmen und den ausgewählten Studierenden werden Verträge über die Zusammenarbeit im 4. und 5. Studiensemester (Projektarbeit und Praktikum) geschlossen; die Hochschule strebt eine vertragliche Gleichbehandlung aller Studierenden an. Hier finden Sie Beispiele für Vertragsinhalte.
  • Die Studierenden erhalten in der ersten Projektphase (4.Semester, Sommersemester) eine angemessene Aufwandsentschädigung und in der zweiten Projektphase (5. Semester, Wintersemester) einen Praktikantenvertrag mit entsprechender Vergütung.
  • Der Hochschule sind nach Vertragsabschluss Kopien der unterzeichneten Verträge zuzusenden. Eine vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
  • Als Kostenpauschale („participation fee“) für Projektkoordination und Teambetreuung sowie für Sonderausgaben der Fakultät werden seitens der Hochschule Rosenheim pro Projekt 3.800€ + MwSt. gegen Ende des Projekts erhoben.
  • Die Unternehmen stellen den studentischen Teams aufgabenorientiert adäquat ausgestattete Arbeitsplätze zur Verfügung, sichern die organisatorische und informatorische Einbindung in die unternehmerischen Strukturen und Abläufe, benennen einen Teambetreuer, evaluieren die Ergebnisse und steuern in Abstimmung mit den betreuenden Professoren die Teams.
  • Den Studierenden ist eine Bescheinigung über die geleistete Arbeit und den erreichten Erfolg in Form eines qualifizierenden Zeugnisses auszustellen.
  • Die Hochschule stellt den Unternehmen frei, außergewöhnliche Leistungen der Studierenden besonders zu honorieren; Art und Höhe von Zuwendungen sind im Einvernehmen mit der Hochschule festzulegen.
  • Erforderliche Sondervereinbarungen (z.B. Geheimhaltungsvereinbarungen) sind in Absprache mit der Hochschule möglich.