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13 neue Projektvorschläge für das anstehende IPA Programm

Für das im Sommer 2024 startende IPA Programm stehen 13 neue Projektvorschläge seitens der Partnerfirmen zur Verfügung. Einsehbar unter: ipa.fh-rosenheim.de/category/ipa24-2022

 
 

Die Voraussetzungen für eine IPA-Teilnahme sind identisch der Voraussetzungen zum Übergang
in das 5. Studiensemester (Praxissemester). Die für Sie gültige SPO können Sie hier einsehen.

Sie müssen zum Zeitpunkt der IPA-Bewerbung selbst abschätzen, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für das Praxissemester nach dem 4. Semester erfüllen werden.

In Ihrer Bewerbung geben Sie an, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen zum Praxissemester zum Ende des 4. Semesters

  • bereits erfüllen,
  • die Voraussetzungen noch mit größter Wahrscheinlichkeit erfüllen werden oder
  • die Voraussetzungen definitiv nicht erfüllen werden.

Erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht oder sind sich nicht sicher, diese zum Abschluss des 4. Semesters zu erfüllen, so können Sie trotzdem ein IPA-Projekt durchführen – mit dem Nachteil, dass Ihnen bei Nichterfüllung nur die FWPM (8CP) angerechnet werden können. Dagegen gibt es für die Anrechnung des Praxissemester durch das Prüfungsamt keine rechtliche Grundlage.

Weitere Infos in den FAQ.