13 neue Projektvorschläge für das anstehende IPA Programm
Für das im Sommer 2024 startende IPA Programm stehen 13 neue Projektvorschläge seitens der Partnerfirmen zur Verfügung. Einsehbar unter: ipa.fh-rosenheim.de/category/ipa24-2022
Allgemeiner Hinweis – wissenschaftliches Arbeiten |
Je nach Projekt ergeben sich individuelle Notwendigkeiten, so dass Häufigkeit, Inhalt und Ausführung der Berichte stets mit den betreuenden Personen abzustimmen sind. Nachfolgend sind einige wichtige Anmerkungen zu den obligatorischen Zwischen- und Endberichten zusammengestellt.
In Bezug auf die Bewertung Ihrer Industriellen Projektarbeit gibt es drei Ausprägungen (siehe IPA-Anrechnung): Um die Anforderungen des „Wissenschaftlichen Arbeitens“ umzusetzen soll der Zwischen- und Endbericht einem wissenschaftlichen Anspruch genügen. Das bedeutet: Sie sollten gerade in den Punkten „Ins Auge gefasste Methoden und Prozeduren zur Zielerreichung“ (Zwischenbericht) und „Diskussion der Methoden und Prozeduren zur Zielerreichung“ (Endbericht) eine Recherche der Theorien, Methoden und Prozeduren, eine fundierte Entwicklung von Konzepten sowie eine adäquate wissenschaftliche Herleitung der Ergebnisse verfolgen. |
Zwischenbericht im Juli |
Der Zwischenbericht stellt den Übergang zur zweiten Projektphase dar. Er basiert auf Unterlagen, die während des Sommersemesters zusammengetragen bzw. erstellt wurden und beinhaltet in konzentrierter Form Rückblick und Vorschau. Inhaltlicher Schwerpunkt ist zweifellos eine umfassende Information über die wichtigsten geplanten Aktivitäten im Wintersemester, wobei stets auf die Erkenntnisse der ersten Projektphase Bezug zu nehmen ist. Hierzu gehören insbesondere:
Der Bericht sollte 10-15 DIN A4 Seiten umfassen; ggf. ist er mit Anlagen zu ergänzen. Den Bericht lassen Sie zum Abschluss der ersten Projektphase Ihrem IPA-Hochschulbetreuer als pdf-File zukommen. |
Endbericht – Abschlussbericht im Februar |
Im Endbericht sind alle relevanten Projektinformationen zusammengefasst. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die umfassende Information über die wichtigsten Ergebnisse. Hierzu gehören insbesondere:
Der Bericht sollte 15-25 DIN A4 Seiten umfassen, ergänzt mit Anlagen. Der Endbericht ist dem jeweiligen IPA-Hochschulbetreuer (ein Exemplar genügt) und dem Praktikantenamt (inkl. Praktikumszeugnis) als Praktikumsbericht für das praktische Studiensemester (5. Semester) auszuhändigen. |